Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen

Ansuchen um Vermietung einer Wohnung bzw. Geschäftsräumlichkeit sind an das Stadtamt Zwettl zu richten.

Anträge auf Zuteilung einer Wohnung werden ein Jahr lang evident gehalten. Sollte innerhalb dieses Jahres keine Wohnung zugeteilt worden sein, müsste der Wohnungswerber sein Interesse nochmals bekannt geben, widrigenfalls die Vormerkung gestrichen wird.
Bei Interesse an einer Wohnung ist das hiefür aufliegende Formblatt auszufüllen. Auf Grund der Angaben in diesem Formular erhalten wir einen Überblick über Art und Größe der gewünschten Wohnung. Weiters ist auch anzugeben, wie hoch die monatliche Gesamtbelastung für die Wohnung (Mietzins samt Betriebskosten) sein darf.
Wenn eine Wohnung, die auf Grund der gemachten Angaben den Vorstellungen des Wohnungswerbers weitgehend entspricht, zur Vergabe gelangt, erfolgt eine Verständigung über die beabsichtigte Vermietung mit dem Ersuchen um Mitteilung, ob an der konkreten Wohnung Interesse besteht. Die Vermietung einer Wohnung erfolgt mit Beschluss des Stadtrates.

Zuständig

Andreas Böhm-Vrana
Kontaktdaten von Andreas Böhm-Vrana
Andreas Böhm-Vrana
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 141
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Raum 1.13

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