Wahlkarten und Stimmkarten

Bei Wahlen besteht für Personen, die sich am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahlsprengel aufhalten, die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte in einem anderen Wahlsprengel oder mittels Briefwahl zu wählen.
Auch Personen, die wegen ihres Zustandes nicht in der Lage sind, das Wahllokal aufzusuchen (z.B. wegen Krankheit, Gebrechlichkeit usw.), können eine Wahlkarte beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Auf Wunsch werden sie auch an ihrem Aufenthaltsort von einer Wahlkommission besucht.
Bei Auslandsaufenthalt, egal ob dauernder Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) oder nur vorübergehender Auslandsaufenthalt am Wahltag (Reise, Urlaub, beruflicher Aufenthalt, jedoch mit Hauptwohnsitz im Inland), besteht ebenfalls die Möglichkeit, mittels Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen. Dabei muss jedoch die Wahlkarte samt Stimmzettel, sei es durch die Post oder z. B. über die Vertretungsbehörde, an die zuständige Wahlbehörde übermittelt werden.

Wie und wo beantragt man eine Wahlkarte?
Die Ausstellung einer Wahlkarte ist bei jener Gemeinde zu beantragen, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Antragstellung kann mündlich, z.B. anlässlich einer Vorsprache oder schriftlich (formloses Schreiben, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei der schriftlichen Beantragung ist jede andere geeignete Weise des Identitätsnachweises zulässig. Die Zustellung der Wahlkarte durch die Post erfolgt eingeschrieben (bei Landtags- und Gemeinderatswahlen zusätzlich als RSb-Sendung) auf die Gefahr des Antragstellers. Die Übergabe an eine andere Person ist nur mit einer entsprechenden Vollmacht möglich.

Ein Wahlkartenantrag muss unbedingt folgende Angaben enthalten:

  1. Familien - und Vornamen des Antragstellers;
  2. Geburtsdatum des Antragstellers;
  3. die genaue Zustelladresse;
  4. Reisepassnummer oder Ausweiskopie
  5. event. Vollmacht bei nicht persönlicher Abholung oder Postversand

Jene Wahlberechtigten, die den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde beantragen, müssen bei der Antragstellung die genaue Anschrift bekannt geben, an der der Besuch erfolgen soll.
Die Antragstellung für eine Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung bis längstens am dritten Tag vor der Wahl erfolgen. In Zwettl kann die Wahlkarte schriftlich unter der Adresse Stadtgemeinde Zwettl, Gartenstraße 3, 3910 Zwettl, beantragt werden. Für die Beantragung mittels Telefax steht die Rufnummer (0043) (0)2822/503-180 zur Verfügung. Die entsprechende E-Mail Adresse lautet: E-Mail senden. Bei Wahlberechtigten im Ausland ist zu beachten, dass es oft lange Postwege gibt und der Postweg (auch der Rückweg!) zeitmäßig zu Lasten des Antragstellers geht; die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.

Zuständig

Reinhard Anton
Kontaktdaten von Reinhard Anton
Reinhard Anton
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 133
E-Mail senden
Raum 0.01

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