Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, geltend ab 1. Juni 2023, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Ab dem 1. Juni 2023 sind für alle („neu ab diesem Zeitpunkt angeschaffte“) Hunde verpflichtend zusätzliche Nachweise zu erbringen:
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde
(Anm: wenn dieser Nachweis nicht bereits bei der Meldung erbracht werden kann,
ist er der Gemeinde binnen sechs Monaten vorzulegen)
Die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) ist bei einer weiteren Anschaffung
eines Hundes nicht mehr zu erbringen. Es gilt der Grundatz: "Einmal im Leben".
Der Sachkundenachweis setzt sich zusammen aus einer einstündigen Information
durch einen Tierarzt und einer zweistündigen Information durch eine fachkundige
Person (z.B. Hundesportverein).
Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 von einem Hundehalter gehalten wurden, ist kein Sachkundenachweis erforderlich! - Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für alle Hunde:
(€ 725.000,-- Mindestversicherungssumme pro Hund für Personen- und
Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des
Bestandes dieser Haftpflichtversicherung)
Weiters ist ab 1. Juni 2023 das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt verboten.
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.