Wohnbauförderung der Gemeinde

Die Stadtgemeinde Zwettl- gewährt unter gewissen Voraussetzungen eine Wohnbauförderung für die Errichtung von Eigenheimen. Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

Richtlinien Wohnbauförderung

Zuständig

Zuständigkeiten