Wohnbauförderung der Gemeinde

Die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ gewährt unter gewissen Voraussetzungen Förderungen für die Errichtung von Eigenheimen. Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Diese Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von 30 % bis 50 % der anlässlich einer Grundabteilung oder der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes (z.B. Schaffung von privatem Wohnraum in Form eines Eigenheimes) vom Bürgermeister als Baubehörde vorgeschriebenen Aufschließungs- Ergänzungs- abgabe. Der Berechnung des Förderungsanteiles wird ein Ausmaß des Bauplatzes von höchstens 700 m² zugrundegelegt.

Die Wohnbauförderung erfolgt frühestens bei Fälligkeit der rechtskräftig vorgeschriebenen Aufschließungskosten und einer rechtskräftigen Baubewilligung für das zu errichtende Objekt.

Der Förderungswerber muss eine physische Person sein, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und selbst als Bauwerber für das zu fördernde Objekt auftreten; er muss weiters in der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ seinen Hauptwohnsitz begründen und mindestens zur Hälfte Eigentümer des zu schaffenden Eigenheimes sein.

Das Einkommen des Förderungswerbers darf insgesamt die im NÖ Wohnungsförderungsgesetz festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

Ist der Förderungswerber nur zum Teil (mindestens jedoch zur Hälfte) Eigentümer des zu errichtenden Objektes, so erhält er den seinem Eigentumsanteil entsprechenden Teil der Wohnbauförderung.

Wenn er jedoch bereits mindestens zur Hälfte Eigentümer eines Eigenheimes in der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ ist oder die Wohnbauförderung der Gemeinde bereits einmal in Anspruch genommen hat, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Eigenheime, die von Landwirten als Ausgedinge errichtet werden, wenn die Notwendigkeit dieser Wohnraumschaffung auf Grund eines Gutachtens der Bezirksbauernkammer Zwettl vom zuständigen Gemeinderatsausschuss festgestellt wird.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine gewährte Förderung zu widerrufen, wenn z.B. nachträglich festgestellt wird, dass nicht alle Voraussetzungen für die Förderung im Sinne dieser Richtlinien erfüllt sind oder wenn nicht mindestens fünf Jahre hindurch in dem Eigenheim der Hauptwohnsitz aufgenommen wird.

Hinweis:
siehe Wohnbauförderung - Richtlinien

Zuständig

Anita Resch
Kontaktdaten von Anita Resch
Anita Resch
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 157
E-Mail senden
Raum 1.12

 

Silvia Neuwirth
Kontaktdaten von Silvia Neuwirth
Silvia Neuwirth
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 156
E-Mail senden
Raum 1.12